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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Tröster Tours GbR

1. Reglungsstand

 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Tröster Tours GbR, nachfolgend "Anbieter" genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. 

2. Vertragsschluss

 Mit der Buchung nimmt der Kunde den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt nur durch die schriftliche oder per E-Mail vorgenommene Bestätigung des Anbieters zu Stande. 

3. Leistungen, Vergütungen

 Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Höhe der Vergütungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den Angaben in der Auftragsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung. 

4. Leistungs- und Preisänderungen

 4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Anbieter gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Anbieter wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

4.2. Der Anbieter garantiert die mit der Auftragsbestätigung bestätigten Preise, soweit sie nichtstaatliche Vertragspartner des Anbieters betreffen, z.B. Hotelunternehmen.

4.3. Der Anbieter behält sich vor, im Fall der Erhöhung von Flugpreisen und/oder staatlichen Gebühren wie Eintrittsgebühren und Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, die dem Anbieter entstehenden Mehrkosten bis zum vereinbarten Reisetermin an den Kunden weiter zu leiten.

4.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Anbieter den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

 Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Unterrichtung der Reisenden über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. Die diesbezügliche Unterrichtung des Reisenden obliegt dem Kunden. Der Kunde ist für die Einhaltung aller zur Durchführung der Reise erforderlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. 

6. Rücktritt

 

6.1. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück, kann der Anbieter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.

6.2. Eine Stornierung der Reise bis zu einem Zeitraum von 42 Tagen vor Reiseantritt ist grundsätzlich kostenfrei möglich, sofern sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt. Es gelten folgende Stornierungsgebühren:

bis 42 Tage vor Reisebeginn:                                       0 % des Gesamtpreises

ab 41 bis 30 Tage vor Reisebeginn:                            30 % des Gesamtpreises

ab 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn:                            50 % des Gesamtpreises

ab 14 bis 04 Tage vor Reisebeginn:                            80 % des Gesamtpreises

ab 03 Tagen vor Resebeginn bzw. bei Nichtanreise:   100 % des Gesamtpreises

Bei Stornierungen ab 41 bis 0 Tage vor Reisebeginn fällt in jedem Fall eine Mindestgebühr von 30,00 € an.

6.3. Vorab und auf Bestellung erworbene Eintrittskarten: Bei Reisen, die den ERwerb von Fahrkarten und Eintrittskarten wie z.B. für Semperoper- und andere Kulturveranstaltungen oder Sächsische Damfschifffahrt beinhalten, wird dem Kunden der im Buchungsvertrag genannte Preis für die bereits erworbenen Karten in Rechnung gestellt, da die Rücknahme seitens dieser Leistungspartner nicht gewährleistet ist. Ein Rücktritt vom Kauf dieser Karten ist ausgeschlossen. In diesem Fall bemüht sich jedoch der Anbieter auf Wunsch des Kunden um einen Weiterverkauf der Karten. Bei Erfolg wird der tatsächlich erzielte Erlös von dem Kartenpreis in Abzug gebracht.

7. Außergewöhnliche Umstände

 Wird die Reise wegen höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl de Anbieter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Bei Vertragskündigung kann der Anbieter für die bereits erbrachten oder die zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises verlangen. 

8. Gewährleistungen

 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Anbieter kann auch Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt; doch kann er die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Kunde kann nach Leistungserbringung nur dann eine Minderung des Reisepreises verlangen, wenn die gebuchten Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht unterlassen hat, den Mangel vor Ort unverzüglich und nachweisbar anzuzeigen, um eine Mängelbeseitigung vor Ort zu ermöglichen. 

9. Haftungsbeschränkung

 Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Köperschäden sind, ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt, sofern ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder sofern der Anbieter für einen dem Kunden entstehenden Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Anbieters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt und gilt jeweils je Kunde und Reise. 

10. Reiseversicherungen

 Der Anbieter empfiehlt den Abschluss eines Reiseversicherungspakets, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung. 

11. Verjährung

 Ansprüche des Kunden verjähren in 6 Monaten. Die Ansprüche nach §§ 651 c bis f BGB verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende. 

12. Gerichtsstand und Allgemeines

 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Änderungen von Angaben in eigenen Reiseprospekten bleiben dem Anbieter vorbehalten.

Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Es gilt deutsches Recht. Dies betrifft auch Vollkaufleute, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, und Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


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  • Silvia Tröster
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  • info@troester-tours.de